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Qualifiziertes Fachpersonal (QFP)
Qualifiziertes Fachpersonal verfügt im Land der Inverkehrbringung der Kompressoranlage über eine anerkannte Ausbildung sowie über entsprechende Kenntnisse und fachliche Erfahrung. Dadurch können die übertragenen Aufgaben verstanden sowie Gefahren erkannt und vermieden werden. Die Ausbildung und Qualifikationen müssen durch anerkannte Zertifikate oder behördliche Zulassungen belegt werden, sofern dies national vorgeschrieben ist.
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Schutzausrüstung:
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Gehörschutz nach EN 352-1 (Kapselgehörschützer) mit einem SNR-Wert von mindestens 35 dB
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Schutzbrille nach EN 166 als Vollsichtbrille mit den Mindestspezifikationen 166 34 B
Voraussetzungen:
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Die Anlage ist ausgeschaltet ⮫ „Kurzfristige Außerbetriebnahme“.
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Die Anlage ist abgekühlt.




GEFAHR

Platzhalter Warnhinweis ???
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Sämtliche Ventile der Anlage (Verweis auf Rohrleitungsschema im Anhang der Anleitung) ⮫ „Rohrleitungsschema“ nacheinander langsam öffnen und dabei austretendes Kondensat mit einem geeigneten Gefäß auffangen.
Die Ventile erst nach Abschluss sämtlicher Tätigkeiten an druckführenden Teilen wieder schließen.